Zollprobleme mit nachträglicher Anerkennung von Präferenznachweisen

Liebe News-Blog Leser,

wie sicher allen bekannt ist, gewährt der deutsche Zoll für einige Länder und Produkte die zollfreie Einfuhr dieser Artikel. Dies bedingt, dass zum Verzollungszeitpunkt der Präferenznachweis UZ Form A etc. vorhanden und zwingend dem Zollantrag beigefügt wurde/wird. Es kommt vor, dass Zollbeteiligte dies durch einen Fehler vergessen(was ja menschlich nachvollziehbar ist) dann gibt es die Möglichkeit ein Einspruchsverfahren anzuwenden, dabei ist die max. Frist zwingend zu beachten, innerhalb dieser muss auch der Präferenznachweis nachgereicht worden sein.

Ein aktueller Fall wurde gerade vor dem Finanzgericht Hamburg abgewiesen, dabei wurde jedoch erst nach einer Jahresfrist Einspruch eingelegt, vorher Zoll bezahlt und man versuchte diesen später über das Einspruchsverfahren erstattet zu bekommen.

Als erfahrene Importspediteure ist der Zollablauf Tagesgeschäft, d.h. haben Sie Bedarf an professionellem Importhandling, Zollservice sowie auch Beratung zu dieser Zolleinfuhrthemen dann sprechen Sie uns an für die Zusammenarbeit mit Profis. Denn es wird in diesen Bereichen schnell zuviel bezahlt, oder es kann gezielt angewendet und umgesetzt auch viel GELD eingespart werden. Sprechen Sie uns an wir beraten Sie gerne !

Gruß aus Hamburg von Ihrem Importlogistiker

Jörg Brinkmann

HANSE-SERVICE

Tel. 040 752 77-255